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Produkt zum Begriff Arbeitslosenversicherung:


  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
    Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
    Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung

    Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
  • Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit
    Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit

    Finanzielle und rechtliche Situation in der Übergangszeit

    Preis: 14.95 € | Versand*: 1.95 €
  • Sagt man "Beantragung der Arbeitslosenversicherung" oder "Beantragung einer Arbeitslosenversicherung"?

    Man sagt "Beantragung der Arbeitslosenversicherung", da es sich um die Beantragung einer spezifischen Versicherung handelt, nämlich der Arbeitslosenversicherung.

  • Wann greift Arbeitslosenversicherung?

    Die Arbeitslosenversicherung greift in der Regel, wenn eine Person arbeitslos wird und dadurch ihren Arbeitsplatz verliert. Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss die Person in der Regel zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach dem vorherigen Einkommen und der Dauer der Beitragszahlungen. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die aktive Suche nach einer neuen Beschäftigung. Die Arbeitslosenversicherung soll dazu dienen, den Lebensunterhalt während der Arbeitslosigkeit zu sichern und die Person bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen.

  • Wie viel Prozent Arbeitslosenversicherung?

    Die Höhe der Arbeitslosenversicherung in Prozent variiert je nach Land und Gesetzgebung. In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung aktuell 2,4 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte davon tragen. In anderen Ländern kann der Beitragssatz jedoch höher oder niedriger sein. Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern und ihnen ein Einkommen zu garantieren. Der genaue Prozentsatz wird von der Regierung festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit ändern, je nach wirtschaftlicher Lage und politischen Entscheidungen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten, um im Falle von Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert zu sein. Die genaue Höhe des Beitrags variiert je nach Einkommen und kann einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation im Falle von Arbeitslosigkeit haben.

  • Wie bekommt man Arbeitslosenversicherung?

    Um Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss man in der Regel in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber angestellt ist und regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Die Arbeitslosenversicherung wird automatisch über die Beiträge zur Sozialversicherung abgedeckt. Im Falle einer Arbeitslosigkeit kann man dann Leistungen wie Arbeitslosengeld beantragen. Es ist wichtig, dass man sich rechtzeitig arbeitslos meldet und die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitslosenversicherung:


  • Was finanziert die Arbeitslosenversicherung?

    Die Arbeitslosenversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz ihres Bruttogehalts als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, während Arbeitgeber ebenfalls Beiträge leisten. Diese Beiträge fließen in einen gemeinsamen Fonds, aus dem Arbeitslosengeld und andere Leistungen für arbeitslose Personen finanziert werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und wird in der Regel vom Arbeitgeber direkt an die Arbeitsagentur abgeführt. Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern und ihnen eine gewisse finanzielle Unterstützung zu bieten.

  • Was macht die Arbeitslosenversicherung?

    Die Arbeitslosenversicherung ist ein Sozialversicherungssystem, das Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung bietet, wenn sie arbeitslos werden. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit zu geben, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung können je nach Land unterschiedlich sein, können aber unter anderem Arbeitslosengeld, Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Jobsuche umfassen. In vielen Ländern ist die Arbeitslosenversicherung ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems, um die soziale Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

  • Wer zahlt Arbeitslosenversicherung 2019?

    Die Arbeitslosenversicherung wird in Deutschland von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert. Beide zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags, derzeit beträgt der Beitragssatz 2,4% des Bruttoeinkommens. Selbstständige und Beamte sind in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dienen dazu, im Falle von Arbeitslosigkeit ein finanzielles Sicherheitsnetz zu bieten und den Betroffenen ein gewisses Einkommen zu sichern. Die Beiträge werden an die Bundesagentur für Arbeit gezahlt, die für die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung zuständig ist.

  • Was kostet die Arbeitslosenversicherung?

    Die Kosten für die Arbeitslosenversicherung variieren je nach Land und System. In Deutschland beträgt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung derzeit 2,4% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen. In anderen Ländern können die Beiträge höher oder niedriger sein. Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, Arbeitnehmern im Falle von Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung zu bieten und ihnen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu helfen. Die genauen Leistungen und Bedingungen der Arbeitslosenversicherung können ebenfalls je nach Land unterschiedlich sein.

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