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Produkt zum Begriff Mietausfall:


  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
    Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
    Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung

    Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
  • Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit
    Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit

    Finanzielle und rechtliche Situation in der Übergangszeit

    Preis: 14.95 € | Versand*: 1.95 €
  • Welche Versicherung zahlt bei mietausfall?

    Welche Versicherung zahlt bei Mietausfall? In der Regel ist es die sogenannte Mietausfallversicherung, die bei Zahlungsausfällen von Mietern einspringt. Diese Versicherung schützt Vermieter vor finanziellen Verlusten, wenn Mieter ihre Miete nicht zahlen können oder wollen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Mietausfallversicherungen gleich sind und unterschiedliche Bedingungen und Deckungssummen haben können. Vermieter sollten daher sorgfältig prüfen, welche Versicherung am besten zu ihren Bedürfnissen passt und welche Risiken abgedeckt sind. Es empfiehlt sich auch, regelmäßig die Vertragsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

  • Was tun bei mietausfall?

    Was tun bei Mietausfall? Zunächst sollte man prüfen, ob der Mietausfall aufgrund eines Zahlungsverzugs des Mieters oder aufgrund von anderen Gründen wie beispielsweise einer Insolvenz des Mieters entstanden ist. In jedem Fall ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um den Mietausfall zu minimieren. Es kann sinnvoll sein, mit dem Mieter eine Ratenzahlung oder eine außergerichtliche Einigung zu vereinbaren. Falls dies nicht möglich ist, kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht gezogen werden. Zudem sollte man prüfen, ob eine Mietkautionsversicherung besteht, die den Mietausfall abdecken könnte.

  • Wer zahlt mietausfall bei Brand?

    Im Falle eines Brandes in einer Mietwohnung ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, für den Mietausfall aufzukommen. Dies ist in der Regel im Mietvertrag oder im Mietrecht festgelegt. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung nach dem Brand wieder bewohnbar ist und der Mieter keine finanziellen Einbußen erleidet. Es ist wichtig, dass der Mieter den Vermieter umgehend über den Brand informiert und alle Schäden dokumentiert, um Ansprüche geltend machen zu können. In einigen Fällen kann auch eine Versicherung des Vermieters für den Mietausfall bei Brand einspringen.

  • Wer zahlt mietausfall bei Wasserschaden?

    Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist in der Regel der Vermieter für die Behebung des Schadens verantwortlich. Dies umfasst auch den Mietausfall, falls die Wohnung aufgrund des Schadens vorübergehend unbewohnbar wird. In solchen Fällen kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen. Es ist wichtig, den Vermieter umgehend über den Schaden zu informieren und gegebenenfalls eine Vereinbarung über die Mietminderung zu treffen. In einigen Fällen kann auch eine Versicherung des Vermieters für den Mietausfall bei einem Wasserschaden einspringen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten als Mieter zu kennen.

Ähnliche Suchbegriffe für Mietausfall:


  • Kann Vermieter mietausfall geltend machen?

    Kann Vermieter mietausfall geltend machen, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt oder die Wohnung vorzeitig verlässt? Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, bei Zahlungsausfällen oder vorzeitigem Auszug des Mieters Schadensersatz in Form von Mietausfall geltend zu machen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Vermieter nachweisen kann, dass tatsächlich ein Mietausfall entstanden ist und er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Wohnung anderweitig zu vermieten. Es ist ratsam, im Mietvertrag entsprechende Regelungen zum Thema Mietausfall und Schadensersatz festzuhalten, um im Falle eines Falles rechtlich abgesichert zu sein. Letztendlich sollte im Streitfall ein Anwalt hinzugezogen werden, um die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche zu klären.

  • Kann man sich gegen mietausfall versichern?

    Ja, man kann sich gegen Mietausfall versichern. Diese Versicherung deckt den finanziellen Verlust ab, der entsteht, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder die Immobilie nicht vermietet werden kann. Die Versicherung kann auch Schutz bieten, wenn der Mieter unerwartet auszieht oder die Miete nicht rechtzeitig zahlt. Es ist wichtig, die Bedingungen und Deckungsumfang der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Risiken entspricht. Man sollte sich auch über eventuelle Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen informieren.

  • Kann man mietausfall steuerlich geltend machen?

    Kann man Mietausfall steuerlich geltend machen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Mietausfälle steuerlich abzusetzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Mietausfälle aufgrund von Leerstand oder Zahlungsausfällen entstehen. Es ist wichtig, dass die Mietausfälle nachweisbar sind und dass sie im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Mietausfälle korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Wer haftet für den Mietausfall bei einem Wasserschaden?

    In der Regel haftet der Vermieter für den Mietausfall bei einem Wasserschaden, sofern er für den Schaden verantwortlich ist. Der Mieter hat jedoch die Pflicht, den Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden und alles zu tun, um den Schaden zu minimieren. In manchen Fällen kann auch eine Versicherung einspringen, um den Mietausfall zu decken.

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